Inklusion an der Grundschule Bargstedt
1. Vorwort
Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem.
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgte die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/2014 aufsteigend in den Jahrgängen 1 der Grundschulen und 5 der weiterführenden Schulen. Mit dem Schuljahr 2018/2019 war die schrittweise Einführung abgeschlossen. In allen Jahrgängen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I wird in Niedersachsen inklusiv gearbeitet.
Die Grundlage zur Einführung der inklusiven Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz verankert (§ 4 NSchG). Auch das Ziel der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist im NSchG niedergelegt und in den Grundsatzerlassen aller Schulformen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I umgesetzt (§ 54 NSchG). Jede Schule in Niedersachsen ist eine inklusive Schule. In diesem Sinne ist Inklusion Aufgabe aller Lehrkräfte und aller Schulformen.
Es wird davon ausgegangen, dass Lerngruppen in allen Schulen in der Regel heterogen zusammengesetzt sind. Diese Heterogenität wird als Grundlage schulischer Arbeit begriffen und akzeptiert. Die individuelle Förderung ist somit integraler Bestandteil jeder Unterrichtsplanung und -gestaltung. Damit wird nicht zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf unterschieden. Vielmehr hat jede Schülerin und jeder Schüler Lern- und Entwicklungspotentiale.
Um diese optimal zu entfalten, bedarf es pädagogischer Unterstützung. Insofern hat jede Schülerin und jeder Schüler einen pädagogischen Unterstützungsbedarf. Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf stellt dabei eine spezifische Ausprägung des pädagogischen Unterstützungsbedarfs unter anderen dar. Ein pädagogischer Unterstützungsbedarf kann z. B. auch durch besondere Begabungen bedingt sein. Niedersachsen folgt damit einem erweiterten Inklusionsbegriff: Es ist der Auftrag der inklusiven Schule, allen individuellen pädagogischen Bedarfen gerecht zu werden.
Diese Sichtweise entspricht von je her dem Leitbild der Grundschule Bargstedt „Miteinander leben und lernen“. Die Grundschule Bargstedt versteht sich nicht nur als Lernort, sondern auch als Lebensraum für alle Schülerinnen und Schüler.
2. Leitbild
Auch die Betrachtung der Leitsätze der Grundschule Bargstedt verdeutlicht, dass die Heterogenität selbstverständlich als Grundlage der schulischen Arbeit begriffen und akzeptiert wird (vgl. Schulprogramm der Grundschule Bargstedt).
- Wir gestalten die Schule gemeinsam
- Wir nutzen viele Wege, um Ziele zu erreichen
- Wir halten zusammen und lernen zusammen
Die in den Leitsätzen verankerte pädagogische Haltung zeigt, wie der erweiterte Inklusionsbegriff des Landes Niedersachsen an der Grundschule Bargstedt gelebt wird und ist gleichwohl Grundvoraussetzung für die gelingende Inklusion.
3. Diagnostik und Förderplanung
Grundlage jeder Form der Differenzierung, Förderung und Forderung ist die Diagnose der individuellen Lernausgangslage bzw. das Erfassen der Lernvoraussetzungen. Die Diagnostik erfolgt in Kooperation mit der Förderschullehrkraft.
Schuleingangsphase
Bereits bei der Schulanmeldung lernt die Schulleiterin die zukünftigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines kurzen persönlichen Gesprächs kennen. Ca. ein halbes Jahr vor Schulbeginn werden die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler vom Gesundheitsamt amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der schulärztlichen Untersuchung geben erste Hinweise auf eventuelle schulrelevante gesundheitliche und entwicklungsbezogene Beeinträchtigungen. Auffälligkeiten werden auf einem Auswertungsbogen vermerkt. Kinder, bei denen seitens des Gesundheitsamtes eine pädagogische Einschätzung empfohlen wird, werden von Schulleitung oder Förderschulkraft im Kindergarten besucht oder in die Schule eingeladen, unter schulrelevanten Kriterien beobachtet und wenn nötig hinsichtlich notwendiger Lernvoraussetzungen zum Erwerb der Kulturtechniken überprüft. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung, bzw. Beratung der Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind eingeschult werden, im Kindergarten verbleiben oder zunächst den Schulkindergarten besuchen soll.
An der Grundschule Bargstedt findet in der 2. und 3. Schulwoche nach den Sommerferien eine ausführliche Eingangsdiagnostik in Kooperation zwischen Klassenlehrerinnen, Fachlehrerinnen und der Förderschullehrkraft statt. Nach Abschluss der Eingangsdiagnostik in der Schule werden die Ergebnisse beider Untersuchungen miteinander abgeglichen und die Ergebnisse auf eigens erstellten Lernstandserhebungsbögen dokumentiert und zusammengefasst.
Folgende diagnostische Verfahren kommen zur Anwendung:
Mathematik
- Informeller Test der Balthasar-Leander-Schule
- Informelle Zusammenstellung von Diagnoseblättern des Flex und Flo- Lehrgangs oder dem Diagnoseheft des Flex und Flo- Lehrgangs als Gruppentest
- Umfangreiche Einzeldiagnostik bei Kindern mit auffälligen Ergebnissen im Gruppentest
Visuelle Wahrnehmung
- Informeller Gruppentest zur Ausgangslage mit Arbeitsblättern zu den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen
Lesen und Schreiben
- Münsteraner Screening, standardisiertes Testverfahren zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
Sonstiges
- Selbstbildnis (Mann- Zeichen- Test)
- Test zum Ausschluss einer Kreuzdominanz (Seitigkeit Auge-Hand, Ente-Häschen Bild)
- Liegende Acht – Zusammenarbeit der linken und rechten Gehirnhälfte
Die Ergebnisse der Eingangsdiagnostik werden unter Berücksichtigung aller, bis dahin gewonnenen Beobachtungen und Erkenntnisse im Rahmen einer „Förderkonferenz“ des 1. Jahrgangs gemeinsam besprochen, notwendige Förderungen geplant und ggf. Förderpläne vorbereitet.
Am ersten Elternsprechtag des Schuljahres werden die Ergebnisse der Eingangsdiagnostik den Erziehungsberechtigen mitgeteilt und mit ihnen erörtert.
Schuljahrgänge 1- 4
Nach der Eingangsphase erfolgt die weitere Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) über die LeNi Schülerhefte des Carl Link Verlags. Auch in den folgenden Schuljahrgängen wird die individuelle Lernentwicklung der Kinder fortlaufend festgestellt und dokumentiert.
Ab dem zweiten Schuljahr nimmt jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn des Schuljahres zudem je nach Möglichkeit an der Westermann Grundschuldiagnose Deutsch und Mathematik teil.
Die Dokumentation im Bereich Arbeits- uns Sozialverhalten wird vierteljährlich fortgeschrieben (LeNi Bögen) und mit den Schülerinnen und Schülern erörtert. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch erfolgen die Eintragungen halbjährlich. Im Wesentlichen dienen die LeNi Bögen als Grundlage zur Information und Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder bei Elternsprechtagen oder bei individuellen Elterngesprächen ebenso aber auch als Basis zur Erstellung der Förder- oder Forderplanung.
Ergeben sich Hinweise auf umfängliche und lang andauernde Förderbedürfnisse erfolgt eine weitere individuelle Diagnostik durch die Förderschullehrkraft.
Folgende diagnostische Verfahren können neben Lernzielkontrollen, Tests, Klassenarbeiten und Unterrichtsbeobachtungen genutzt werden:
Mathematik
- Flex und Flo Diagnosehefte
- BADYS 1-4+ (Kurzform), Bamberger Dyskalkulie Diagnostik.
Deutsch
- HSP+ Hamburger Schreibprobe zur Überprüfung individueller Rechtschreibleistungen
- Diagnostische Bilderliste, Veris Verlag
- Stolperwörter Lesetest
- HLP Hamburger Leseprobe
- ELFE 1-6- Leseverständnistest für Erst- bis Sechstklässler
Im Rahmen halbjährlich stattfindender Förderkonferenzen, an der alle Lehrkräfte der Schule teilnehmen, wird auf Grundlage der individuellen Lernentwicklung die Förderplanung für entsprechende Schülerinnen und Schüler angelegt oder fortgeschrieben. Der Zeitpunkt richtet sich nach den Elternsprechtagen. Die Förderpläne werden zweimal jährlich zu den Elternsprechtagen im November und März erstellt, um zeitnah persönlich mit den Erziehungsberechtigten besprochen werden zu können.
Die Umsetzung der in der Förderplanung gesetzten individuellen Ziele und Maßnahmen ist Aufgabe aller am Förderprozess beteiligten Personen. Die Förderpläne werden daher von allen Beteiligten unterschrieben.
Im Zuge der Zeugniskonferenzen werden die Förderpläne erneut vorgestellt und evaluiert. Bei weniger umfangreichen Förderbedürfnissen oder Forderbedarfen werden Ziele und Maßnahmen im Kurzprotokoll des LeNi Bogens festgehalten und ebenfalls in Elterngesprächen thematisiert.
4. Beratung
Förderschullehrkraft
Förderschullehrkräfte unterstützen und beraten die Regelschullehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Integrationshelferinnen und -helfer sowie Eltern hinsichtlich Prävention, Förderung, Unterricht, Diagnostik und Therapie. Die Beratung der Eltern erfolgt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Regelschullehrkräften. Darüber hinaus findet bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern auch eine enge Zusammenarbeit und ein Austausch mit außerschulischen Institutionen (z.B. Betreuungseinrichtungen, mobilen Dienste, Reha Kliniken) sowie Therapeuten und Ärzten statt.
Auch im Zuge der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und der Erstellung eines Fördergutachten ist die Beratung ein grundlegender und unerlässlicher Bestandteil.
RZI
Zum 01.08.2019 wurde im Landkreis Stade das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) eingerichtet. Das RZI ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen Schulen, schulischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.
Mobile Dienste
Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst können für Kinder mit Unterstützungsbedarfen körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung (ESE) oder Sprache zur vorbeugenden und unterstützenden Förderung in allen allgemeinbildenden Schulen tätig werden.
Die Lehrkräfte der Mobilen Dienste beraten Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Erziehungsberechtigte sowie ggf. außerschulische Institutionen und Personen zu Möglichkeiten sonderpädagogischer Unterstützung und hinsichtlich präventiver Maßnahmen. Sie entwickeln und unterstützen die Vernetzung schulischer und außerschulischer Hilfen. Sie befähigen das System, den Unterricht und seine Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf bestmöglich entwickeln können und die notwendigen Hilfen erhalten.
5. Inklusiver Unterricht
Die inklusive Schule gewährleistet allen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an Bildung.
Um dem hohen Maß an Individualität und den damit einhergehenden unterschiedlichen Bedarfen pädagogischer Unterstützung gerecht zu werden, kann es keine generelle 'inklusive Didaktik' geben. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in sieben verschiedenen Schwerpunkten vorliegen.
Seit der verbindlichen Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung in Niedersachsen sollen die Grundschulen zwei Förderschullehrerstunden pro Woche pro Klasse erhalten. Die Zuweisung der Stunden erfolgt systembezogen entsprechend der Anzahl der gebildeten Klassen.
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung erhalten in der Grundschule eine schülerbezogene Zuweisung an Förderschullehrerstunden. Die Erziehungsberechtigten können wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
Derzeit liegt die Versorgung mit Förderschullehrerstunden an der Grundschule Bargstedt bei etwa 100%. Im Schnitt erhält jede Klasse eine Förderschullehrerstunde pro Woche. Besonders hervorzuheben ist die Kontinuität, Verlässlichkeit und beständige Entwicklung der sonderpädagogischen Arbeit an der Grundschule Bargstedt.
Neben Diagnostik und Beratung gehört zu den Aufgaben der Förderschullehrkraft die zieldifferente und zielgleiche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie die präventive Förderung aller Kinder in Kooperation mit den Regelschullehrerinnen und -lehrern.
Prävention
Die ausführliche Schuleingangsdiagnostik zu Beginn der ersten Klasse gewährleistet das frühzeitige Erkennen von Beeinträchtigungen sowie von Gefährdungen und Verzögerungen der Entwicklung ebenso wie die fortlaufende Feststellung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in der folgenden Grundschulzeit (s. Diagnostik und Förderplanung).
Um alle Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Lern- und Entwicklungspotentialen entsprechend optimal fördern und fordern zu können, langfristigen Lernschwierigkeiten so früh und intensiv wie möglich entgegenzuwirken und der Entstehung eines sonderpädagogischem Unterstützungsbedarfes besonders in den Bereichen Lernen oder emotional-soziale Entwicklung vorzubeugen, werden an der Grundschule Bargstedt zusätzlich nachstehende präventive Maßnahmen getroffen.
- Begleitung und Gestaltung der Übergänge vom Kindergarten in die Schule und zur weiterführenden Schule
- Frühzeitige Gespräche mit den Erziehungsberechtigten bei Auffälligkeiten in der individuellen Lernentwicklung
- Nutzen von Beratungsangeboten wie z.B. Mobilen Diensten, BesE, …
- Zusammenarbeit und Austausch mit außerschulischen Förder- und Therapieeinrichtungen, in Absprache mit den Erziehungsberechtigten
- Soziales Lernen und Gewaltprävention
- Leseförderung mit dem Programm „Antolin“
- Förderangebote „Richtig Schreiben“ und „Richtig Rechnen“
- Zusammenstellen von „Fördermappen“ zur häuslichen Übung. Die darin enthaltenen Arbeitsblätter sind auf die persönlichen Förderbedarfe der Kinder abgestimmt und basieren auf den Testergebnissen der Onlinediagnosen.
- Gezielte sonderpädagogische Kleingruppenförderung
- Einbindung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und der Bundesfreiwilligendienstlerin in die Förderung, sofern Kapazitäten vorhanden sind
- U.v.m.
Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder einer drohenden Behinderung erhalten individuell angepasste Fördermaßnahmen. Die Leistungsanforderungen können dabei von denen der besuchten Schule abweichen (zieldifferente Beschulung). In den Förderschwerpunkten Sprache, sozial- emotionale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung wird zielgleich gearbeitet. Die betreffenden Kinder werden nach den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet.
Eine zieldifferente Beschulung entkoppelt das Kind von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung. Grundlage für die zieldifferente Arbeit in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung sind die Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht der entsprechenden Förderschulform.
Die Leistungsbeurteilung bei zieldifferenter Beschulung wird über den Erlass sonderpädagogische Förderung geregelt. Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen beurteilt. Die Beurteilung berücksichtigt die Lern- und Leistungsfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers, ihre Leistungsbereitschaft und ihren individuellen Lernfortschritt. Die Leistungsbeurteilung ist Teil der differenzierten, an den Möglichkeiten der Schülerin oder des Schülers orientierten Förderung.
Die Feststellung und Bewertung beziehen sich auf die individuelle Lernentwicklung im Hinblick auf die Zielvorgaben der verpflichtenden Förderplanung.
Gemeinsamer Unterricht
Die zielgleiche und zieldifferente Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf soll an der Grundschule Bargstedt vorrangig innerhalb des Klassenunterrichts im Klassenraum erfolgen. Binnendifferenzierung und Individualisierung ermöglichen das Lernen am selben Thema im Klassenverband. Folgende Maßnahmen finden Anwendung:
- Differenzierung im Niveau der Anforderung
- Differenzierung im Umfang der Aufgabenstellung
- Variation des Lerntempos, der Lernschritte, der Phasen des Übens- und Festigens, der Sozialformen und Medien
- Sprachlich vereinfachte Aufgabenstellungen
- Differenzierung über das Maß der Hilfe
Im gemeinsamen Unterricht sind verschiedene Organisations- und Kooperationsformen denkbar.
- Die Grundschullehrerin übernimmt die Unterrichtsleitung, während die Förderschullehrerin die Kinder nach bestimmten Kriterien beobachtet. Ein entsprechender Rollentausch bietet die Möglichkeit des intensiven Austauschs über die Beobachtungen.
- Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Kindern durch, indem sie gemeinsam oder abwechselnd die Leitung übernehmen. Die Kinder können so intensiver begleitet und unterstützt werden.
- Durch das Bilden von Differenzierungsgruppen können Unterrichtsinhalte phasenweise auf unterschiedlichem Niveau eingeführt, vertieft oder gefestigt werden.
Einzel- und Gruppenförderung im Übungsraum
Mitunter ist zur Individualisierung von Lernprozessen eine äußere Differenzierung vorteilhaft, da durch räumliche Trennung eine ruhigere und reizärmere Arbeitsatmosphäre geschaffen werden kann und gegenseitige Störungen der Arbeitsgruppen untereinander so vermieden werden.
Zur Einzel- oder Kleingruppenförderung steht momentan das Lesezimmer zur Verfügung. Hier finden sich zahlreiche Materialien, die die handelnde Auseinandersetzung mit den verschiedensten Lerninhalten, eine inhaltliche Differenzierung oder eine andere Darstellungsform ermöglichen.
Begleitung über individuelle Arbeitspläne
Teilweise ist es auch notwendig, Kinder mit erheblichen Lerndefiziten in den Fächern Deutsch und Mathematik phasenweise aus den Lehrgängen abzukoppeln und über Fördermappen oder Arbeitspläne mit Unterrichtsmaterial zu versorgen, um eine individuelle, dem Lernstand entsprechende Förderung zu gewährleisten.
Diese Arbeitspläne oder Mappen werden von der Förderschullehrkraft erstellt, einmal wöchentlich mit den entsprechenden Kindern besprochen und so weit erarbeitet, dass sie im weiteren Verlauf der Schulwoche möglichst selbstständig an Materialien arbeiten können, die auf ihren individuellen Lernstand abgestimmt sind.
Weitere Aufgaben der Förderschullehrkraft im gemeinsamen Unterricht
- Individuelle Fördermaßnahmen
- Bereitstellen von Hilfsmitteln und Unterrichtsmaterialien zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
- Überarbeiten von Leistungsüberprüfungen hinsichtlich individueller Zieldifferenz
- Unterstützung bei der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und Förderplanung
- Unterstützung bei der Erstellung der Zeugnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Berichtsform
- Auswählen und Bestellen spezifischer Materialien für den Unterricht
- Erstellen individualisierter Materiallisten für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
6. Ausblick
Im Vordergrund steht der große Wunsch, die kontinuierliche, verlässliche und beständige Entwicklung der inklusiven Arbeit an der Grundschule Bargstedt fortzusetzen.
Mit voranschreitender Digitalisierung können in Zukunft zudem mehr digitale Medien zur Individualisierung von Lernprozessen und individuellen Förderung genutzt werden.
Ferner wird sich der Ausbau der Grundschule Bargstedt zur Ganztagsschule auf vielen Ebenen auf das Leben und Lernen an der Schule auswirken.
Zum einen besteht die Hoffnung, dass sich die räumliche Situation durch den notwendigen Umbau dahingehend verbessert, dass es einen eigenen Raum für Diagnostik, Beratung, sonderpädagogische Förderung und zur strukturierten Aufbewahrung des entsprechenden Materials geben wird. Gleichzeitig muss es Ziel sein, über mehr Gruppen- und Differenzierungsräume für individualisiertes Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu verfügen und die Barrierefreiheit in der Schule weiter auszubauen.
Des Weiteren eröffnen sich durch die veränderten Tagesstrukturen im Ganztagsschulbetrieb viele Chancen zur nachhaltigen Förderung von kognitiven und sozialen Kompetenzen z.B. durch gemeinsame Mahlzeiten, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangeboten, u.v.m., die auf allen Ebenen zum Bildungserfolg beitragen können.