Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (das sind die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde, 10.12.2013